Recht
Bauliche Veränderung? Keine Zahlungspflicht
Die Redaktion der anwalt.de services AG (www.anwalt.de) berichtete kürzlich über einen Fall, bei dem der Eigentümer einer Wohnung an den Kosten für die Umbauarbeiten eines Schwimmbads beteiligt wurde, obwohl er den Bauarbeiten im Rahmen der Eigentümerversammlung nicht zugestimmt hatte.
Zwangsversteigerung
(ip/RVR) Die Fortführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners war Gegenstand eines der aktuellen Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (BGH).
Das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ordnete die Zwangsversteigerung eines Teileigentums der Schuldner an. Nach einem ersten Versteigerungstermin, in dem kein ausreichend hohes Gebot abgegeben wurde, bestimmte es einen neuen Versteigerungstermin. Die Schuldner beantragten, das Verfahren nach § 765a ZPO, § 30a ZVG einzustellen. Das Vollstreckungsgericht führte den Termin durch und erteilte den Erstehern den Zuschlag. Den Einstellungsantrag der Schuldner wies es zurück. Dagegen legten die Schuldner sofortige Beschwerde ein. Diese begründeten sie damit, dass es mutwillig sei, wenn die Gläubigerin kurz vor einer chemotherapeutischen Behandlung der Leukämieerkrankung des Schuldners die Zwangsvollstreckung betreibe und damit das Gelingen der Therapie und das Leben des Schuldners gefährde.
Achtung, Einbrecher!
Die Tatsache, dass ein Unbekannter gewaltsam in die eigene Wohnung eingedrungen ist, dabei möglicherweise sogar die Einrichtung verwüstet hat, stellt für viele Einbruchsopfer lediglich den ersten und schlimmsten Schock dar. Damit ist der Ärger aber noch lange nicht vorbei, denn in der Regel wurden ja auch etliche Wertgegenstände gestohlen. Sie müssen ersetzt werden bzw. der Eigentümer muss lernen, mit dem Verlust nicht wieder beschaffbarer Unikate zu leben.
Handwerkerhaftung für schädigende Trocknungsmaßnahme
Die Redaktion der anwalt.de services AG (www.anwalt.de) berichtete kürzlich über einen Fall, bei dem nicht der Wasserschaden selbst, sondern die Trocknungsmaßnahme zu erheblichen Schäden am Gebäude geführt hatte.
Im konkreten Fall mussten an einem Gebäude Installationsarbeiten durchgeführt werden. Dabei kam es im Bad zu einem Wasserschaden, sodass ein Handwerker mit den Trocknungsmaßnahmen beauftragt wurde. Der schnitt daraufhin sowohl die Silikonfugen zwischen den Fliesen am Boden als auch die darunter liegende Dichtungsschicht auf. Hierdurch wurde trockene Luft in die Dämmschichten geblasen. Um die Luft wieder absaugen zu können, bohrte der Handwerker in die Mitte des Zimmers ein großes Loch. Nach Beendigung der Trocknungsmaßnahme verlangte der Handwerker seinen Lohn, dessen Ausbezahlung der Hauseigentümer jedoch verweigerte. Immerhin habe die gewählte Maßnahme zur Trocknung der Wände zu einem erheblichen Schaden am Gebäude geführt. Nun klagte der Handwerker seinen Lohn ein.
Grundsteuererhöhungen sind nachforderbar
Die Redaktion von steuerberater.net (www.steuerberater.net) klärte vor Kurzem über die Voraussetzungen auf, unter denen Vermieter eine Grundsteuererhöhung für vergangene Jahre an ihre Mieter weitergeben können. Die Grundsteuer müssen Mieter grundsätzlich tragen, wenn der Mietvertrag darauf verweist. Die Betriebskostenverordnung erklärt sie in diesem Zusammenhang zu umlagefähigen Kosten.
Mietertipp: Betriebskostenabrechung
Jetzt können Mieter "beruhigt" ihren Vermieter auffordern, über die Betriebskosten des Jahres 2010 abzurechnen. Der Vermieter musste Betriebs- und Heizkosten für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 bis Silvester 2011 abgerechnet haben.
Bis dahin mussten die Abrechnungen den Mietern des hauses zugegangen sein.
Karneval feiern in der Mietwohnung
(ImmobilienScout24) - Egal, ob Karneval, Fasching oder Fastnacht - bis Aschermittwoch wird auch in Mietwohnungen kräftig gefeiert. Gibt es hier eine Art "Narrenfreiheit"?
Spezialisten vom Deutschen Mieterbund warnen vor allzu unbesorgtem Umgang bei Feiern in der Mietwohnung.
Auch in der "fünften Jahreszeit" gelten mietrechtliche Bestimmungen oder Regelungen zur Nachtruhe weiter. Es muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, spätestens am 22:00 Uhr muss die Musik leise gedreht werden und ist Schluss mit wilden Tanzeinlagen in der Wohnung.
Doch gilt das wirklich immer?
Kein Maklerlohn bei absichtlich falschen Auskünften
Die Redaktion der anwalt.de services AG (www.anwalt.de) berichtete kürzlich über einen Fall, bei dem ein Makler die Kaufinteressenten einer Immobilie absichtlich falsch über die Höhe der Mieteinkünfte informierte. Dabei beauftragen viele Bürger trotz der teilweise hohen Provisionen nur deswegen einen Makler, weil sie darauf vertrauen, dass sie bei ihm „in guten Händen“ sind und ein liquider Kaufinteressent gefunden wird oder – im Falle des Kaufs – über etwaige Mängel oder andere Probleme am Haus aufgeklärt wird.
Rückzahlung der Kaution durch Hauskäufer?
Geht eine vermietete Immobilie durch mehrere Hände, wird eines häufig vergessen: die Weiterleitung der Kaution an den Erwerber des Objekts. Will der Mieter dann ausziehen und verlangt die Kaution vom neuen Vermieter zurück, ist für diesen guter Rat teuer. Die Redaktion der anwalt.de services AG (www.anwalt.de) ist der Sache einmal genauer auf den Grund gegangen.
Vollstreckungsschutz
(ip/RVR) In seiner Entscheidung vom 9. Juni diesen Jahres hatte sich der BGH mit einem Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners wegen Suizidgefährdung auseinanderzusetzen. Danach könne ein Vollstreckungsgericht davon ausgehen, dass ergriffene Maßnahmen der zuständigen Behörde ausreichend sind und grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen vonseiten des Vollstreckungsgerichts zu veranlassen sind, wenn sich die Behörde des Schuldners angenommen hat.
Abrechnung der Heizkosten nach dem Abflussprinzip unzulässig
(ImmobilienScout24) Der BGH hatte über folgenden Fall zu entscheiden. Eine Vermieterin verlangte von ihren Mietern eine Heizkostennachzahlung für die Jahre 2007 und 2008. Die von ihr zugrunde gelegte Heizkostenabrechung wurde von ihr nach dem sogenannten Ablussprinzip erstellt. Beim Abflussprinzip werden als Grundlage die entstandenen Kosten für die Heizöllieferung nund nicht der tatsächliche Verbrauch herangezogen. Eine Abrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten wird als Leistungsprinzip bezeichnet.
Abrechung der Heizkosten nach dem Abflussprinzip unzulässig
(ImmobilienScout24) Der BGH hatte über folgenden Fall zu entscheiden. Eine Vermieterin verlangte von ihren Mietern eine Heizkostennachzahlung für die Jahre 2007 und 2008. Die von ihr zugrunde gelegte Heizkostenabrechung wurde von ihr nach dem sogenannten Ablussprinzip erstellt. Beim Abflussprinzip werden als Grundlage die entstandenen Kosten für die Heizöllieferung nund nicht der tatsächliche Verbrauch herangezogen. Eine Abrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten wird als Leistungsprinzip bezeichnet.
Versicherte hatten sich mit Stehlgutliste viel Zeit gelassen
Nach einem Wohnungseinbruch ist es von erheblicher Bedeutung, dass Polizei und Versicherung von den Opfern möglichst schnell eine Liste des gestohlenen Gutes erhalten, auf der die verschwundenen Gegenstände detailliert aufgelistet und beschrieben sind. Wer allzu sehr bummelt, der läuft Gefahr, dass ihm am Ende ein Teil des Schadens nicht ersetzt wird. Eine Familie aus Baden-Württemberg handelte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotz langen Wartens gerade noch rechtzeitig.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 89/11)
Bundesgerichtshof fördert mit Urteil den Wettbewerb unter Energieversorgern
Energie-Contracting-Verträge mit langen Laufzeiten müssen seitens des Energieversorgers durch entsprechenden Kapitalaufwand gerechtfertigt seinBerlin, 31. Januar 2012. In einem wegweisenden Urteil vom 21. Dezember 2011 (VIII ZR 262/09) entschied der Bundesgerichtshof über die Handhabe zur Kündigung langfristig abgeschlossener Energieversorgungsverträge. In einem Streitfall zwischen einer Immobilienbetreiberin und einem Energieversorger kommt der Bundesgerichtshof zu der Entscheidung, dass langfristig abgeschlossene Energieversorgungsverträge nur dann wirksam sind, wenn dem Energieversorger durch die Errichtung zentraler technischer Einrichtungen am Anfang des Vertrages Kosten entstanden sind.
Versicherung musste bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen
Nicht alles, was manch ein Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 92/11)
Neue Wege bei der Verwertung von Zwangsversteigerungen
(ip/RVR) Stuttgarter Anwälte gehen bei der Verwertung von Immobilien in der Zwangsversteigerung neue Wege. Ein virtueller „runder Tisch“ rationalisiert und beschleunigt den Arbeitsprozess und bietet die „Alles-aus-einer-Hand-Lösung“.
Baumfällen ist versichert
Bonn, 25.1.2012. Wer in seinem Garten Bäume fällt, kann auf den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung zählen, auch wenn er die Axt an mehrere Stämme legt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden, teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.
Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Grundstück mit der Kettensäge drei 20-Meter-Pappeln – Durchmesser in Brusthöhe 60 cm – gefällt, zwei der Bäume fielen wie geplant in seinen Garten, der dritte auf das Nachbarhaus. Schaden: gut 7000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung lehnte die Zahlung mit der Brgründung ab, nach ihren Versicherungsbedingungen müsse sie für Schäden aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ nicht aufkommen.
Zwangsversteigerung
Voraussetzungen bei notarieller Unterwerfungserklärung(ip/RVR) Der VII. Zivilsenat des BGH weicht in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 von den Grundsätzen ab, die der XII. Zivilsenat zur Auslegung einer notariellen Urkunde und der Klauselerteilung zur selbigen in seinem Urteil vom 30.03.2010 (BGHZ 185, 133) aufgestellt hat. Der Notar habe nicht von einer Vollstreckungsbedingung i. S. v. § 726 Abs. 1 ZPO auszugehen, auch nicht durch eine Interessenabwägung, wenn eine solche im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt ist und müsse dem Zessionar einer Sicherungsgrundschuld eine Klausel als Rechtsnachfolger erteilen, wenn der Anspruch durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist.
Zuschlagsversagungsgrund
(ip/RVR) Nach einem Beschluss des V. BGH-Zivilsenats könne im Zwangsversteigerungsverfahren eine Bietervollmacht nach § 72 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden, wenn diese aus einer öffentlichen Urkunde hervorgehe, welche durch einen nach Landesrecht als Behörde geltendem Sparkassenvorstand errichtet wurde. Weiter stelle eine fehlerhafte Bezeichnung einer Nebenforderung des zu vollstreckenden Anspruchs kein Zuschlagsversagungsgrund dar.
